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   BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15, 2 AR 35/15   

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https://dejure.org/2015,17478
BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15, 2 AR 35/15 (https://dejure.org/2015,17478)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2015 - 2 ARs 54/15, 2 AR 35/15 (https://dejure.org/2015,17478)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 2 ARs 54/15, 2 AR 35/15 (https://dejure.org/2015,17478)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 453 Abs. 1 StPO; § 462 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Bezirk der Strafanstalt, in der der Verurteilte aufgenommen ist)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 453 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: "Aufnahme" des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt durch fünfwöchigen Aufenthalt in einem Justizvollzugskrankenhaus

  • IWW

    § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 453 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Zuständigkeit für den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe aus einem Gesamtstrafenbeschluss

  • rewis.io

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: "Aufnahme" des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt durch fünfwöchigen Aufenthalt in einem Justizvollzugskrankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 453; StPO § 462a Abs. 1 S. 1
    Ermittlung der Zuständigkeit für den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe aus einem Gesamtstrafenbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 13a BRs 37/14
  • OLG Oldenburg - 1 Ws 72/15
  • BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15, 2 AR 35/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 290
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15
    Am 23. Oktober 2014, dem Tag der Festnahme des Verurteilten und der tatsächlichen Aufnahme in das Justizvollzugskrankenhaus in Lingen, ging die Zuständigkeit jedoch auf eine Strafvollstreckungskammer über (vgl. BGHSt 26, 187, 189).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (vgl. BGHSt 26, 165 ff.).'.
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15
    "Aufgenommen' im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung tatsächlich und nicht nur vorübergehend, wie etwa im Rahmen einer Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12 -, NStZ 2012, 652-653 m.w.N.) oder im Rahmen einer vorübergehenden medizinischen Behandlung aufhält (KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 15 m.w.N.; vgl. zu einer Behandlung von drei Wochen in einem Bezirkskrankenhaus bei einer Justizvollzugsanstalt: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 -, NJW 1976, 249; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14 -, NStZ-RR 2015, 58-59).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15
    "Aufgenommen' im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung tatsächlich und nicht nur vorübergehend, wie etwa im Rahmen einer Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12 -, NStZ 2012, 652-653 m.w.N.) oder im Rahmen einer vorübergehenden medizinischen Behandlung aufhält (KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 15 m.w.N.; vgl. zu einer Behandlung von drei Wochen in einem Bezirkskrankenhaus bei einer Justizvollzugsanstalt: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 -, NJW 1976, 249; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14 -, NStZ-RR 2015, 58-59).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 291/75

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer im Fall einer vorübergehenden

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15
    "Aufgenommen' im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung tatsächlich und nicht nur vorübergehend, wie etwa im Rahmen einer Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12 -, NStZ 2012, 652-653 m.w.N.) oder im Rahmen einer vorübergehenden medizinischen Behandlung aufhält (KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 15 m.w.N.; vgl. zu einer Behandlung von drei Wochen in einem Bezirkskrankenhaus bei einer Justizvollzugsanstalt: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 -, NJW 1976, 249; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14 -, NStZ-RR 2015, 58-59).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 ARs 335/21

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    a) "Aufgenommen" im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung auch tatsächlich und nicht nur vorübergehend - wie etwa im Rahmen einer kurzfristigen Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung - aufhält (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14, NStZ-RR 2015, 58; vom 25. Juni 2015 - 2 ARs 54/15, StrafO 2015, 346 und vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StV 2018, 354; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 462a Rn. 5; KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 15).
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